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allgemeine geschäftsbedingungen

1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den ihm erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt auszuführen. Eine weitergehende Haftung wird für den Auftragnehmer und seine Mitarbeiter ausgeschlossen, insbesondere wird nicht für Entschließungen gehaftet, die auf Grund eines Berichtes des Auftragnehmers gefasst werden.

Der Auftragnehmer kann nur für grob fahrlässiges Verschulden eintreten.
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2. Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist ein Geschäftsbesorgungsauftrag (§675 BGB) und zwar als Inhalt eines Dienstvertrages (§§ 611 ff. BGB). Eine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg der Dienste des Auftragnehmers wird nicht übernommen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages seiner Mitarbeiter, Gewährspersonen und Subunternehmen zu bedienen. Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages bestimmen allein der Auftragnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen.
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3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Auftragserteilung sein berechtigtes Interesse anzugeben. Er versichert, dass er mit dem Auftrag keine staatsgefährdenden oder gesetzwidrigen Ziele verfolgt.
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4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit des Auftragnehmers in gleicher Sache nicht selbsttätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen.
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5. Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich der Auftragnehmer, einen schriftlichen Bericht zu erstatten. Alle Berichte des Auftragnehmers werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt; sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Als Ausnahme gilt nur Beweislegung vor Gericht. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte.
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6. Der Auftragnehmer unterliegt der Schweigepflicht.
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7. Im Rahmen eines ihm erteilten Auftrages darf der Auftragnehmer nicht gegen die Interessen des Auftraggebers tätig werden. Ergibt sich im Laufe der Durchführung eines Auftrages eine Interessenkollision, so darf der Auftragnehmer den Auftrag zurückgeben.
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8. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Informanten des Auftragnehmers.
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9. Die Erledigung des Auftrages kann von einer angemessenen Vorschusszahlung abhängig gemacht werden. Nach Verbrauch des Vorschusses kann der Auftragnehmer die Arbeit bis zur neuen Vorschusszahlung unterbrechen.
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10. Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden.
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11. Wird der Auftragnehmer infolge der Ausführung des Auftrages in Prozessen oder sonstigen Verfahren durch Anhörung oder schriftliche Berichterstattung in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Sätzen des Auftragnehmers zu vergüten. Vom Gericht für die Inanspruchnahme gezahlte Entschädigungen sind auf die Vergütung des Auftragnehmers anzurechnen.
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12. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
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